Rente ab 63: Die neuen Grenzen für die Altersrente
Haben Sie Anspruch auf die Rente mit 63? Oder müssen Sie bis zum 67. Lebensjahr arbeiten? Die Verwirrung ist groß und selbst Rentenexperten verlieren häufig den Überblick. Das Rentenrecht ist kompliziert und für unterschiedliche Geburtsjahrgänge gibt es andersartige Regeln. Dieser Artikel versucht, das Thema Rente ab 63 einfach und verständlich darzustellen.
Die Grundregel bei der Altersrente
Wer die Regelaltersgrenze mit dem 67. Lebensjahr erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, kann einen Antrag auf die abschlagsfreie Altersrente stellen. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge bei der Rente hinnehmen. Jeder kann also mit 63 oder früher in Rente gehen, aber zu folgenden Bedingungen.
Rente ab 63 ohne Rentenanspruch
Sie beenden das Berufsleben ohne Rentenanspruch. Dann müssen Sie bis zur Rente von Ihrem Privatvermögen leben.
In Rente ab 63 mit Abschläge
Sie erfüllen die Ansprüche auf eine Frührente mit 63, müssen aber Rentenkürzungen in Kauf nehmen. Pro Monat vorgezogene Rente werden Rentenabschläge von 0,3 % lebenslang verrechnet. Steigen Sie früher aus dem Berufsleben aus, müssen Sie das Leben bis zum Renteneintritt aus eigenen Ersparnissen finanzieren.
In Rente ab 63 ohne Abschläge
Sie können den Renteneintritt mit 63 umsetzen und es werden keine Abschläge verrechnet. Dieses Privileg haben nur wenige Menschen, denn es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Es ist ein großes Missverständnis, dass besonders langjährig Versicherte mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen können. Diese Gruppe hat lediglich einen Anspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Nicht zum 63. Lebensjahr – dies haben nur besonders langjährig Versicherte die vor dem 01. Januar 1953 geboren wurden und beide Voraussetzungen erfüllen.
Für alle späteren Jahrgänge wurde eine stufenweise Anhebung des abschlagsfreien Renteneintritts auf die Altersgrenze von 65 Jahren vorgenommen, wie diese Tabelle zeigt.
Die Anhebung der Altersgrenze bei der Rente für besonders langjährig Versicherte stiftet immer wieder Verwirrung. Entgegen der allgemeinen Meinung können nur wenige Jahrgänge und Versicherte mit 63 Jahren abschlagfrei in die Altersrente gehen. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 dürfen sich, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ab dem 65 Lebensjahr abschlagfrei in den Ruhestand verabschieden. Für die Versicherten mit den Jahrgängen 1953 bis 1963 gibt es eine stufenweise Anhebung von 63 auf 65 Jahre.