Freistellungsauftrag einfach erklärt (Definition)
Wer Geld aus Spar- und Kapitalanlagen verdient, muss Steuern zahlen. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat und wie Sie den Freistellungsauftrag richtig nutzen.
Welche Einkommen muss ich versteuern?
Unser Einkommensteuersystem in Deutschland ist so aufgebaut, dass jeder, der in Deutschland Geld verdient, dieses auch grundsätzlich in Deutschland versteuern muss. Wer viel verdient, zahlt viel Einkommensteuer, wer wenig verdient, zahlt weniger.
Das Steuersystem unterscheidet zwischen folgenden sieben Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Die Summe aller Einkünfte muss jedoch erst versteuert werden, wenn eine bestimmte Grenze, der sogenannte Grundfreibetrag, überstiegen wird. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer, auch nicht bei Kapitalvermögen, an.
Die Infografik zeigt Ihnen, wie Sie Kapitalvermögen in Deutschland versteuern müssen.
Wie sind Kapitalvermögen zu versteuern?
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit 25 % Abgeltungsteuer belastet. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und für Kirchenmitglieder je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent an Kirchensteuer.
Auf 100 Euro Zinseinnahmen fallen 25 Euro Abgeltungsteuer an. Die 25 Euro Abgeltungsteuer werden nochmals mit 5,5 % Solidaritätszuschlag und evtl. mit 8 oder 9 % Kirchensteuer belastet.
Somit ergibt sich folgende Berechnung:
100,00 Euro Zinseinnahmen
- 25,00 Euro Abgeltungsteuer
- 1,38 Euro Solidaritätszuschlag (5,5 % auf 25,00 Euro)
- 2,00 Euro Kirchensteuer (Bayern 8 % auf 25,00 Euro)
= 71,62 Euro Steuerbelastung
Die Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt, falls Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. Dann wird die Abgeltungssteuer nur abgeführt, wenn Ihre Einnahmen aus Kapitalvermögen über den Sparerpauschbeträgen liegen.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag beträgt für Ledige 801 Euro und für Ehe- oder gesetzliche Lebensgemeinschaften das doppelte, also 1.602 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleiben folgende Einnahmen steuerfrei:
- Zinsen
- Dividendenausschüttungen
- Kursgewinne aus Wertpapieren
- Erträge aus Lebens- und Rentenversicherungen
Bei Lebens- und Rentenversicherungen gibt es folgende Einschränkung: Der Abgeltungssteuer unterliegen diese Erträge nur, wenn die Policen weniger als 12 Jahre Laufzeit aufweisen oder vor dem 60. oder 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?
Jede Bank oder jedes Finanzinstitut stellt Formulare für den Freistellungsauftrag zur Verfügung. Den Antrag stellen Sie ganz einfach: Formular ausfüllen und unterzeichnet bei der jeweiligen Bank einreichen.
Der Freistellungsauftrag kann befristet oder unbefristet erteilt werden. Sie können einen erteilten Auftrag jederzeit ändern, löschen oder neu erteilen oder den maximalen Sparerfreibetrag splitten und auf mehrere Banken aufteilen.
Splittingbeispiel: Klaus und Sabine Mustermann haben den Sparerfreibetrag von 1.602 Euro aufgeteilt. Die Hausbank bekommt einen Betrag von 902 Euro, die Fondsgesellschaft von 200 Euro und die Bausparkasse 500 Euro.
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Hinzu kommt noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und für Kirchenmitglieder je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf den Abgeltungsbetrag. Bis zum Sparerpauschbetrag (801 Euro für Ledige / 1.602 Euro für Ehe- oder gesetzliche Lebensgemeinschaften) sind Kapitaleinkünfte grundsätzlich steuerfrei.