Beitragsbemessungsgrenze einfach erklärt (Definition)
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze bestimmt welche monatlichen Beiträge die Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Sozialversicherungen leisten. Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt vom Bruttogehalt ab und wird durch die Infografik und ein Video in diesem Beitrag erklärt.
Die Beitragsbemessungsgrenze kurz erklärt
Die Beitragsbemessungsgrenze ist für folgende Sozialversicherungen von Bedeutung:
- Rentenversicherung (RV)
- Arbeitslosenversicherung (AL)
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Pflegeversicherung (PV)
Die jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer Gehaltshöchstgrenze abgezogen. Die Höhe der Grenze wird regelmäßig von der Bundesregierung geprüft und bei Bedarf neu festgelegt. Für die jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge gibt es unterschiedliche Grenzen. Wenn die Durchschnittsgehälter durch tarifliche oder allgemeine Anpassungen steigen, wird die Höchstgrenze vom Staat entsprechend angepasst.
Die Beiträge teilen sich die Versicherten (Arbeitnehmeranteil) mit ihrem Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) je zur Hälfte. Die Sozialabgaben werden direkt vom Gehalt abgezogen und durch den Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger überwiesen.
Infografik: Die Beitragsbemessungsrenze der Sozialversicherungen
Dies Infografik zeigt, wie die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt. Die Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung werden maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Dabei zählen zwei Regeln:
- Liegt Ihr Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitrag vom tatsächlichem Entgelt berechnet.
- Liegt das Gehalt über der Höchstgrenze, wird der Beitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für den über der Grenze liegenden Gehaltsanteil wird kein Beitrag erhoben.
Wann kann ich in eine private Krankenversicherung wechseln?
Doch nicht alle Angestellten sind Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, denn ab einer bestimmten Einkommenshöhe besteht ein Wahlrecht. Liegt das Gehalt über der Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht die Möglichkeit, zwischen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen.
Arbeitnehmer die mit Ihrem Gehalt unter dieser Grenze liegen, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.