Corona-Krise: Die neuen Regeln zur Kurzarbeit
Infografik: "Corona-Krise: Die neuen Regeln zur Kurzarbeit"
Das Kurzarbeitergeld soll die Beschäftigung sichern und Betriebe entlasten. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einzudämmen, wurden von der Bundesregierung neue Regeln zur Kurzarbeit erlassen. Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde erleichtert und die finanzielle Leistung erhöht.
Diese Maßnahmen sollen als Corona-Schutzschild die Mitarbeiter von betroffenen Betrieben vor der Arbeitslosigkeit schützen, sehr schnell die Personalkosten der Betriebe senken und den Nettolohnausfall durch Kurzarbeit teilweise ausgleichen.
Als erste Maßnahme wurde ein neuer Schwellenwert zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes eingeführt. Kurzarbeit ist möglich, wenn 10 Prozent oder mehr Mitarbeiter davon betroffen sind.
Kurzarbeitergeld gibt es jetzt auch für Leiharbeiter. Zeitarbeitsfirmen können für Ihre Mitarbeiter den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden dem Arbeitgeber zu 100 Prozent erstattet.
Für die betroffenen Arbeitgeber gibt es eine Erstattung des Nettolohnausfall durch Kurzarbeit. 60 Prozent werden ohne Kinder und 67 Prozent mit Kinder erstattet. Eine Aufstockung durch den Arbeitgeber ist möglich.
Die Erstattung steigt an, wenn mindestens 50 Prozent Kurzarbeit besteht. Dann werden ab dem 4. Monat 70 bzw. 77 Prozent des Ausfalls übernommen und ab dem 7. Monat 80 bzw. 87 Prozent.
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