Freiwillige Rentenbeiträge: Lohnt sich das?
Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind attraktiv geworden. In Zeiten niedriger Zinsen können sich Zahlung lohnen. Die Beitragshöhe bestimmen Sie selbst. Die wichtigsten Informationen zur freiwilligen Vorsorge.
Vorsorge auch für nicht Pflichtversicherte?
Auch wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können Sie Rentenansprüche erwerben oder sichern. Jeder Euro an freiwillig gezahlten Beiträgen führt zum Erwerb von Rentenansprüchen oder stellt sicher, dass bisherige Anwartschaften und Ansprüche nicht verloren werden.
Rentenversicherung - Wer ist pflichtversichert?
In der Deutschen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Pflichtversichert sind auch Menschen mit Behinderung, Personen im Wehrdienst, Personen die Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen, jobbende Studenten, Auszubildende und Eltern während der Zeiten der Kindererziehung.
Lohnen sich freiwillige Beiträge in die Rentenkasse?
Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind attraktiv geworden. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen kann sich die gesetzliche Rente lohnen. Wer zusätzlich für das Alter vorsorgen will, soll immer das Angebot der Rentenversicherung prüfen. Selbständige, die häufig keine ausreichende Altersvorsorge besitzen, sollten sich vor dem Abschluss einer privaten Vorsorge über das Angebot der gesetzlichen Rentenversicherung informieren. Häufig ist eine freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung eine lohende Alternative.
Flexible Renten-Beitragshöhe bei freiwilligen Zahlungen
Die Rentenhöhe wird, durch den jeweiligen Beitrag und die Dauer der Einzahlung bestimmt. Sie bleiben flexibel: Die Betragshöhe können Sie frei wählen. Der Mindestbeitrag beträgt aktuell monatlich 84,15 Euro und der Höchstbeitrag 1.187,40 Euro. Freiwillig Versicherte können pro Kalenderjahr bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen oder Einmalbeiträge leisten. Jede Einzahlung führt dazu, dass Sie eine Anwartschaft auf eine Rentenzahlung erwerben.
Mindestversicherungszeit in der Rentenkasse nicht erfüllt?
Rentenansprüche entstehen, wenn die Versicherten die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben. Die folgenden Beispiele machen deutlich, wann sich freiwillige Beiträge besonders lohnen.
Beispiel Mindestversicherungszeit von 5 Jahren: Sie waren nur kurz berufstätig und haben nur 3 Jahre Beiträge an die Rentenkasse bezahlt. Im Alter würden Sie keine Rente erhalten, da die Altersrente nur zur Auszahlung kommt, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen können. Als Wartezeit wird in der gesetzlichen Rentenversicherung die Mindestversicherungszeit bezeichnet. In diesem Fall könnten Sie durch die freiwillige Einzahlung von Beiträge die bisherigen Anwartschaften sichern. Dabei zählt nicht die Höhe der Beitragszahlung, sondern die Anzahl der Beiträge.
Beispiel Selbständigkeit: Als Angestellter haben Sie gearbeitet und dann selbständig gemacht. Bei einer selbstständigen Tätigkeit sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig in der Deutschen Rentenkasse. Unter Umständen verlieren Sie Rentenanwartschaft, da Sie bestimmte Mindestversicherungszeiten noch nicht erreicht haben. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Sie diesen Mangel beheben.
Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ob Sie die Wartezeiten (Mindestversicherungszeit) für die jeweiligen Rentenleistungen erfüllt haben, wird an der Anzahl der rentenrechtlichen Zeiten bzw. an der Zahl der gezahlten Beiträge gemessen. Auf folgende Mindestversicherungszeiten müssen Sie achten:
Mindestversicherungszeit von 5 Jahren
- Regelaltersrente
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Rente wegen Todes
Mindestversicherungszeit von 15 Jahren
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Mindestversicherungszeit von 20 Jahren
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
Mindestversicherungszeit von 25 Jahren
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
- Rente für Bergleute vom 50. Lebensjahr an
Mindestversicherungszeit von 35 Jahren
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Mindestversicherungszeit von 45 Jahren
Antrag auf Zahlung freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
Egal ob Sie laufende oder einmalige Zahlungen leisten möchten - im ersten Schritt müssen Sie einen Antrag auf Zahlung freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung stellen. Das Formular "Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung" mit der Bezeichnung V0060 gibt es im Internet. Füllen Sie die diesen Antrag aus und reichen Sie das unterschriebene Formblatt bei der Rentenkasse ein. Sie können sich auch bei der Rentenkasse beraten lassen. Die Beratungs-Hotline finden Sie im Internet.
Freiwillige Beiträge für die Rente können sich lohnen. Gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen ist die gesetzliche Rentenversicherung eine gute Alternative zur privaten Vorsorge. Ganz sicher lohnen sich freiwillige Zahlungen, wenn dadurch fehlende Mindestversicherungszeiten (Wartezeit) erreicht werden.