Was macht die Rentenkommission? (Ziele & Ergebnisse)
Die Bundesregierung hat eine Rentenkommission, bestehend aus Politiker, Sozialpartner und Wissenschaftler einberufen, um Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der Rentenversicherung zu erarbeiten. Eine schwierige Aufgabe, denn die Alterung der Gesellschaft stellt die Sozialsysteme und besonders unser Rentensystem vor eine große Herausforderung.
Schwierige Aufgabe der Rentenkommission
Das Expertengremium soll Ideen zur Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung entwickeln, um mit einem verlässlichen und nachhaltigen Generationenvertrag, die Beitrags- bzw. Steuerzahler und die künftigen Rentner zufrieden zu stellen. Warum die Aufgabe schwierig ist, machen folgende Fakten deutlich:
Die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur (demographische Entwicklung) liegt der Rentenkommission schwer im Magen. In Zukunft müssen immer weniger Beitragszahler die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren.
Zwischen 1955 und 1965 gab es in Deutschland geburtenstarke Jahrgänge. Diese Nachkriegsgeneration der 60er Jahre wird als die Generation der Babyboomer bezeichnet. Ein Großteil erreicht ab 2025 das Rentenalter. Die ersten Babyboomer werden bereits in einigen Jahren in Rente gehen.
Die allgemeine demographische Entwicklung in Deutschland in Verbindung mit der Problematik der Generation der Babyboomer werden erhebliche und schmerzhafte Auswirkungen auf unser Rentensystem haben. Schließlich wird das Rentenniveau sinken und der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigen müssen. Der Interessenskonflikt zwischen Beitrags- bzw. Steuerzahler und Rentner wird durch diese negative Entwicklung voll ins Rollen kommen.
Um die abzusehenden Belastungen abzufedern, wurde von der Bundesregierung das System der doppelten Haltelinien ausgerufen.
Diese Vorgaben gelten zunächst bis zum Jahr 2025. Ein Expertengremium soll Vorschläge für eine langfristige Stabilisierung der Rentenversicherung erarbeiten und rentenpolitische Schritte zur Umsetzung der Alterssicherung empfehlen. Denn ohne nachhaltige Lösungen sind die ausgerufenen Haltelinien nicht umzusetzen.
Ohne eine faire und sozial verträgliche Rentenreform droht Ärger
Die Rentenkommission muss faire und sozial verträgliche Lösungen erarbeiten, um in einer alternden Gesellschaft einen verlässlichen Generationenvertrag noch gerecht zu werden. Denn ohne eine echte und faire Lösung droht Ärger. Entweder müssen dann die Beitragszahler tiefer in die Tasche greifen bzw. dürfen erst später in Rente gehen, oder die Defizite der Rentenkasse müssen die Steuerzahler durch höhere Steuern ausgleichen oder die künftigen Rentner werden mit einem noch weiter sinkenden Rentenniveau auskommen müssen.
Alle diese Maßnahmen sind unpopulär und politisch schwer zu vertreten. Wahrscheinlich werden die Reformvorschläge der Rentenkommission aus einem Maßnahmenmix bestehen. Das Ziel ist klar: Die Empfehlungen sollen zur Einhaltung der doppelten Haltelinie beitragen und die Interessen aller Parteien gerecht werden.
Die Bundesregierung will zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Eine doppelte Haltelinie für die Rente soll das Rentenniveau der künftigen Rentner sichern und die Beitragszahler zur Rentenversicherung durch einen maximalen Beitragssatz entlasten. Das Ziel ist klar, jedoch der Weg und die Lösungen noch ungewiss. Eine Rentenkommission aus Politikern, Sozialpartner und Wissenschaftler soll es richten und nachhaltige Lösungsvorschläge zur Stabilisierung des Rentensystems erarbeiten. Die Empfehlungen der Experten soll einen verlässlichen Generationenvertrag ermöglichen, der die Interessen der Rentner, der Beitragszahler und den Steuerzahlern gerecht wird.