ePrivacy and GPDR Cookie Consent by TermsFeed Generator

Rentner: Beiträge für die Kranken- & Pflegeversicherung

Ratgeber Rente » Endlich in Rente

Robert Aschauer
Autor: Robert Aschauer
Unabhängiger Finanzexperte - Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) - Ruhestandsplaner

Welchen Versicherungsschutz Sie als Rentner besitzen und wie teuer er wird, bestimmt die Art der Krankenversicherung im Berufsleben. Jeder Rentner zahlt Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung. Einen Teil übernimmt die Rentenkasse. Hier erfahren Sie, wie Sie als Rentner versichert sind und wie teuer für Sie die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind.

Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner

Alle Rentner zahlen Beiträge in die Krankenversicherung. Die Art der Krankenkasse und die Höhe der Beiträge sind davon abhängig, in welcher Krankenversicherung die Rentner im Berufsleben versichert waren. Diese drei Versicherungsarten gibt es im Ruhestand:

Pflichtversichert

Pflichtversichert in der Krankenkasse der Rentner (KVdR) kann nur sein, wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens mindesten 90 Prozent der Zeit gesetzlich pflicht-, freiwillig oder familienversichert war (9/10-Regel).

Beiträge: Die Versicherten in der KVdR zahlen 14,6 Prozent (Stand: 06/2018 – allgemeiner Beitragssatz) aus der gesetzlichen Rente und den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Die Rentenkasse übernimmt automatisch die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent).

Der Beitrag muss auch auf die meisten Betriebsrenten bezahlt werden.

Freiwillig gesetzlich versichert

Rentner die nicht die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllen, haben die Wahl einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung.

Beiträge: Die Versicherten zahlen auch hier 14,6 Prozent (Stand: 06/2018 – allgemeiner Beitragssatz) aus der gesetzlichen Rente und den Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Die Rentenkasse übernimmt automatisch die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent).

Der Beitrag muss auch auf die meisten Betriebsrenten bezahlt werden. Zusätzlich auf Kapitaleinkünfte und auf Riester-Renten, Rürup-Renten bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.

Private versichert

Wenn Sie im Berufsleben in einer privaten Krankenversicherung versichert waren, dann müssen Sie sich auch im Ruhestand privat versichern.

Beiträge: Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach den Beiträgen der jeweiligen Krankenkasse. Sie sind im Alter oftmals wesentlich teurer als in den gesetzlichen Krankenkassen. Auf Antrag steuert die Rentenkasse einen Zuschuss bei.

Wann bin ich als Rentner in der Krankenkasse pflichtversichert?

Als Rentner sind Sie pflichtversichert in der Krankenkasse der Rentner (KVdR), wenn Sie im Berufsleben als Angestellter oder Selbständiger in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig versichert waren. Es zählt auch, wenn Sie über einen Partner mitversichert (Familienversicherung) waren.

Wann bin ich als Rentner freiwillig gesetzlich versichert?

Wenn Sie im Berufsleben zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gewechselt hatten oder gar nicht krankenversichert waren, dann prüft die Krankenkasse ob Sie sich als Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern können.

Wann bin ich als Rentner privat versichert?

Privat bleibt privat versichert: waren Sie im Berufsleben bei einer privaten Krankenkasse versichert, dann müssen Sie auch im Ruhestand bei einer privaten Krankenkasse versichert bleiben.

Reicht die Rente im Alter? Jetzt prüfen:
Fazit:
Im Ruhestand haben pflichtversicherte Rentner gegenüber privat versicherten Rentnern Vorteile. Die Beiträge sind oftmals günstiger. Ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in die Krankenkasse der Rentner (KVdR) ist als Rentner nicht möglich.
Robert Aschauer
Über den Autor: Robert Aschauer
Der erfahrene Finanzexperte Robert Aschauer schreibt für einfach-rente.de über die Themen Rente & Altersvorsorge. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Financial Planer, Kreditanalyst und Ruhestandsplaner und hat langjährige Praxiserfahrung im Bankwesen und als unabhängiger Honorarberater.
Das könnte Sie interessieren: