Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Tipps & Vorteile
Dieser Artikel gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Sie erfahren, ob Sie die Vorteile der KVdR nutzen können, wie sich der Beitrag berechnet und welche Vorteile Sie genießen.
Was ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?
Im Rentenalter benötigen Ruheständler einen umfassenden Schutz Ihrer Krankenkasse zu vernünftigen Beiträgen. Die KVdR bietet Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung diesen Krankenversicherungsschutz. Der Umfang der Leistungen ist grundsätzlich identisch mit den Leistungen für die restlichen Mitglieder, wie zum Beispiel den pflichtversicherten Arbeitnehmern. Die KVdR regelt als Krankenversicherung die Bedingungen wie Beitragszahlung, Leistung etc., ist aber keine Krankenkasse. Bei welcher Krankenkasse die Mitglieder der KVdR versichert sind, ob Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK) oder einer sonstigen Ersatzkasse, können sie frei wählen.
Welche Vorteile bietet Ihnen die Krankenversicherung der Rentner?
Pflichtversicherte Mitglieder der KVdR haben einen wesentlichen Vorteil: Sie zahlen die Krankenversicherungsbeiträge lediglich auf die gesetzliche Rente und alle Arbeitseinkommen. Eventuell vorhandene Mieteinnahmen, Zinserträgen aus Geldanlagen oder private Rentenversicherungen bleiben dagegen beitragsfrei.
Wie werde ich Mitglied in der KVdR?
Die Mitgliedschaft in der KVdR ist nicht freiwillig. Wer eine gesetzliche Rente beantragt, bestimmte Versicherungszeiten (Vorversicherungszeit bzw. 9/10-Regelung) in der Deutschen Rentenkasse nachweisen kann und einen Rentenanspruch besitzt, wird in der KVdR pflichtversichert.
Was bedeutet die 9/10-Regelung bei der Krankenversicherung?
In dem Zeitraum von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung muss der Rentenversicherte mindestens 9/10 dieser zweiten Hälfte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein. Dann hat er die Vorversicherungszeit erfüllt und ist Mitglied der Krankenversicherung der Rentner.
Was hat sich bei der 9/10-Regelung geändert?
Auf die erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren angerechnet. Diese neue Regelung können Frauen als auch Männer anwenden. Dabei spielt es keine Rolle, wie intensiv die Kinder betreut wurden. Die Verbesserung steht auch Ruheständlern zur Verfügung, die bereits eine Rente beziehen.
Ist ein Rentner krankenversichert?
Mit Anerkennung des Rentenanspruchs sind die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt. Damit sind Rentner vom Rentenbeginn an krankenversichert. Entweder in der KVdR als pflichtversichert oder als freiwillig versicherte Mitglieder. Rentner, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben einen Versicherungsschutz in einer privaten Krankenkasse.
Wer zahlt die Krankenversicherung in der Rente?
Die Beiträge für die Krankenversicherung wird aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Bei geringen Einkommen wird ein vorgegebenes Mindesteinkommen angesetzt. Es gibt aber auch eine Obergrenze bei der Beitragsberechnung. Berechnet wir der bundeseinheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Pflichtversicherte Mitglieder: Der Beitrag zur Krankenversicherung aus der gesetzlichen Rente wird je zur Hälfte von dem Rentenversicherungsträger und vom Versicherten bezahlt. Eventuelle Zusatzbeiträge der Krankenkasse hat der Rentner alleine zu tragen.
- Freiwillige Mitglieder zahlen die Beiträge direkt an die Krankenkassen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jedoch einen Zuschuss zur Krankenversicherung mit der Rente aus. Die Höhe des Zuschusses wird vom Gesetzgeber vorgegeben.
Obwohl die Krankenversicherung bei vielen Ruheständlern empfindlich an der Rente knappert, ist die KVdR eine günstige Krankenversicherung im Alter. Sie steht aber nur treuen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung. Wer im Berufsleben den Weg zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) eingeschlagen hat, dem wird oft der Rückweg zur gesetzlichen Krankenversicherung verwehrt.
Krankenversicherung kostet Geld und ist teuer. Das stellen nicht nur privat versicherte Rentner im Alter fest, sondern auch die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dem Rentenbezug sind diese Rentner entweder pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Die pflichtversicherten Rentner haben einen großen Vorteil: Sie müssen im Vergleich zu den freiwillig versicherten Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen und anderer Einnahmen bezahlen. Die Beiträge werden "nur" auf die eigene Rente, Versorgungsbezüge und etwaiger Arbeitseinkommen berechnet. Abgesehen davon gilt für die Rente nur der halbe Beitragssatz. Mitglied in der KVdR kann nur werden, wer 9/10 der zweiten Hälfte seines Berufslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.